Das Ende einer ganzen Kunstgattung, der Straßenfotografie, kam gerade mit der Geschwindigkeit und Unabweisbarkeit einer Diesellok: Die (digitale) Fotografie von Menschen in der Öffentlichkeit wird in wenigen Tagen nicht mehr möglich sein ohne vorherige schriftliche Einwilligung der Abgebildeten. Das ist die für Fotografen wichtigste Auswirkung der neuen «Datenschutzgrundverordnung», die uns alle vor dem Mißbrauch unserer Daten schützen soll. Die Paranoia in Bezug auf das Fotografiertwerden, die in den letzten Jahren sowieso schon grassierte, erhält jetzt einen handfesten Hintergrund; mit Strafandrohung von bis zu 20 Millionen Euro.
Wahrscheinlich wird es aber nicht die Betreiber von Überwachungsanlagen – demnächst auch mit Gesichtserkennung – treffen, sondern irgendeinen ahnungslosen Amateur, der mit dieser Art Fotografie sein Geld verbraucht (denn verdienen ließ sich auf diese Weise wohl noch nie welches).
Die Auswirkungen des Gesetzes werden hier beschrieben, wo auch darauf hingewiesen wird, dass unsere Bundesregierung ausdrücklich nicht tätig werden wollte, um Rechtssicherheit zum Schutz der Meinungs- und Kunstfreiheit zu schaffen.
Update (8.5.2018): Wie der Berufsverband der Freien Fotografen und Filmgestalter (BFF) in einer Mitteilung schreibt, soll das sogenannte Kunstfreiheitsgesetz, das diesen Bereich bisher geregelt hat, weiterhin angewendet werden und nicht von der neuen Richtlinie verdrängt werden. Dazu zitiert die Verbandsjustiziarin eine Auskunft des Bundesheimatmuseums, pardon, des «Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat».